top of page

AGB

1.0 Allgemeines

Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der Fa. betterbyphone gmbh & co. kg (nachstehend Auftragnehmer genannt) sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils neuesten Fassung maßgebend. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Von Angestellten getroffenen mündlichen Vereinbarungen oder/ und Zusicherungen wird der Auftraggeber nicht gebunden, soweit diese über die schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.

1.2 Umfang und Ausführung des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auch ohne dessen besonderer Anforderung hin alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und ihn von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

1.3 Preise
Die Preise verstehen sich stets als Nettopreis zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertssteuer. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug so zu erfolgen, dass dem Auftragnehmer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug sind  Verzugszinsen zu zahlen. Von Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit auf demselben §§352, 353 HGB beruhen.

1.4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 
1.5 Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz und Ersatz von Nebenkosten sowie Haftung für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.

1.6 Nutzungs-, Urheber- und Eigentumsrechte
Werden im Rahmen des Auftrages gefertigte Arbeiten voll bezahlt, so gehen mit Bezahlung die Urheber-, Eigentums- und Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.

1. 7 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

1.8 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen in Verzug, oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 1.3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Seine Ansprüche bestimmen sind nach Ziff. 1.10. Unberührt bleibt der Anspruch des Aufragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen, sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

1.9 Kündigung
Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, geltend für die Kündigung des Vertrages die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, so behält der Auftraggeber Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzgl. der nach § 649 Satz 2 BGB anzurechnenden Beträge.
b) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigen Verhalten des Aufragnehmers beruht, so  hat der Auftragnehmer Anspruch auf einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.
c) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grunde, der auf vertragswidrigen Verhalten des Auftragnehmers beruht, so entfällt der  Anspruch auf  Teilvergütung, soweit die bisherigen Leistungen für den Auftraggeber infolge der Kündigung kein Interesse haben.
d) Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grunde, den der Auftraggebern zu vertreten hat, so gilt a) entsprechend. In allen übrigen Fällen einer Kündigung des Auftragnehmers aus wichtigen Grund, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers  bleiben unberührt.

2.0 Dauerauftrag
Ein Dauerauftrag kann, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

2.1 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.2
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


 

bottom of page